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   VG Ansbach, 29.04.2013 - AN 9 K 12.00100   

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VG Ansbach, 29.04.2013 - AN 9 K 12.00100 (https://dejure.org/2013,10178)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.04.2013 - AN 9 K 12.00100 (https://dejure.org/2013,10178)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. April 2013 - AN 9 K 12.00100 (https://dejure.org/2013,10178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurecht; Prozessvergleich; Kostenentscheidung; Außenspielfläche einer Kindertagesstätte; Allgemeines Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2013 - AN 9 K 12.00100
    Die mit der Nutzung solcher Einrichtungen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen - vorwiegend Geräusche - sind ortsüblich sowie sozial adäquat und damit in einem allgemeinen Wohngebiet regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerwG vom 12.12.1991, NJW 1992, 1779/1780; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 96 zu § 4 BauGB).

    Wie ist die nähere Umgebung abzugrenzen, fügt sich das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, ist es insbesondere gebietsverträglich oder rücksichtslos? Zu den beiden letzten Fragen verweist das Gericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1991 NJW 1992, 1779 und des Verwaltungsgerichts München vom 17. Februar 2012 Az.: M 8 SN 11.6183.

  • VG Trier, 25.01.2012 - 5 K 1125/11

    Seilbahn auf dem Tawerner Spielplatz darf bleiben

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2013 - AN 9 K 12.00100
    Das wäre nur dann der Fall, wenn besondere Umstände gegeben sind, so etwa bei Einrichtungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu sensiblen Nutzungen (z. B. Krankenhäuser oder Pflegeanstalten) oder bei Einrichtungen, die sich nach ihrer Art, Größe und Ausstattung nicht in die vorhandene Bebauung einfügen (vgl. VG Trier vom 25.1.2012 Az. 5 K 1125/11 TR unter Hinweis auf die zu § 22 Abs. 1 a BImSchG vorhandenen Gesetzesmaterialien).
  • VG München, 17.02.2012 - M 8 SN 11.6183

    Kinderkrippe; Nutzungsänderung; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2013 - AN 9 K 12.00100
    Wie ist die nähere Umgebung abzugrenzen, fügt sich das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, ist es insbesondere gebietsverträglich oder rücksichtslos? Zu den beiden letzten Fragen verweist das Gericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1991 NJW 1992, 1779 und des Verwaltungsgerichts München vom 17. Februar 2012 Az.: M 8 SN 11.6183.
  • VGH Bayern, 04.07.2011 - 15 ZB 11.563

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Ein-Mann-Spenglerei im Dorfgebiet,

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2013 - AN 9 K 12.00100
    Der Begriff der "Belästigungen oder Störungen" deckt sich mit dem Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn des § 3 Abs. 1 BImSchG (vgl. BayVGH vom 4.7.2011 Az. 15 ZB 11.563).
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